Kircheneintritt und -austritt
Neben dem, dass Kirchenmitglieder ein Teil einer Glaubensgemeinschaft sind, leisten alle durch ihr Zutun einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft.
In Kinder- und Jugendprojekten und vielen Angeboten für Erwachsene und Senioren werden die Werte für ein gemeinsames Zusammenleben vermittelt und gelebt.
Neben unseren Gottesdiensten soll durch Präventionsarbeit, Bildungs- und Kulturprogrammen eine Gemeinschaft gelebt werden können, wo sich jeder aufgehoben fühlt.
Kircheneintritt
Wenn Sie aus einer anderen Kirche stammen oder keiner Kirche zugehören, mindestens 16 Jahre alt sind und in die ev.-ref. Landeskirche aufgenommen werden möchten, können Sie ein Gesuch stellen. Dazu liegt in unserer Kirchgemeinde das folgende Formular_Aufnahme_Wiedereintritt.pdf vor.
- Senden Sie das Gesuch unterschrieben an den Pfarrer, Sekretariat oder an ein Mitglied der Kirchenpflege unserer Kirchgemeinde . Jugendliche ab 16 Jahren dürfen über die Mitgliedschaft selbständig entscheiden.
- Die Pfarrperson wird daraufhin mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Das Gespräch, die amtliche Bestätigung und, sofern erwünscht, die feierliche Begrüssung im Rahmen eines Gottesdienstes bestätigen die Aufnahme.
- Vergessen Sie bitte nicht, Ihre zuständige Gemeindebehörde über die neue Kirchenmitgliedschaft zu informieren. Die Gemeindebehörde ist für die amtliche Beglaubigung zuständig.
- Im Falle eines Konfessionswechsels kann die Gemeindebehörde die neue Kirchenmitgliedschaft erst bestätigen, wenn von Seiten der bisherigen Kirche eine Austrittsbestätigung eingegangen ist. Eine Doppelmitgliedschaft in einer Landeskirche ist nicht möglich.
- Sind Sie noch nicht getauft, können Sie als Zeichen der Zugehörigkeit zur Gemeinde Jesu Christi die Taufe empfangen. Die verschiedenen Landeskirchen haben sich verpflichtet, die Taufe Ihrer Mitglieder gegenseitig anzuerkennen.
Mehr zu Kircheneintritt http://www.kircheneintritt.ch
Kirchenaustritt
Wer aus der Evangelisch-reformierten Kirche austreten möchte, muss dies der Kirchenpflege handschriftlich unterzeichnet mitteilen. Auf das Austrittsgesuch folgt in jeden Fall eine Bestätigung.
Gerne weisen wir Sie auch darauf hin, dass ein späterer Wiedereintritt möglich ist.